Am 1. Januar 2006 trat das so genannte Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) in NRW in Kraft. Damit sind alle Hochschulen im Landes Nordrhein-Westfalen selbstständig, ob sie wollen oder nicht.
Durch das HFG verliert die Studierendenschaft einen entscheidenden Einfluss auf Mitgestaltung der Hochschulpolitik vor Ort. Dem neuen höchsten Hochschulgremium, dem Hochschulrat, müssen, im Gegensatz zum Senat, keine studentischen Vertreter mehr angehören. Der Senat wird zu einem Beratungsgremium herabgestuft, der erweiterte Senat wird gar ersatzlos gestrichen.
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