Wie gewohnt mein Abstimmungsverhalten und meine Anfragen im 4. Quartal 2014. Abschließend behandelt wurde die Windkraftplanung in Körrenzig-Hottorf-Kofferen. Dort entstehen in Kürze sog. Riesenwindräder. Im Finanzausschuss wurden erste Konsolidierungsmaßnahmen beraten und für die fachliche Beratung an den entsprechenden Fachausschuss weitergeleitet. Einstimmig haben sich Finanzausschuss und Stadtrat für eine Verfassungsklage gegen den sog. Kommunalsoli der rot-grünen Landesregierung ausgesprochen. Linnich gilt, obwohl hoch verschuldet, in den Augen von SPD und Grünen als reiche Kommune. Wir müssen im Jahr 2015 190.000 € in den Kommunalsoli einzahlen, der hauptsächlich in den Kassen der Ruhrgebietsstädte fließt.
Abstimmungsverhalten 4. Quartal 2014
Datum | Gremium | Tagesordnungspunkt/Beschluss | Abst. |
06.11.2015 |
Stadtrat
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Abriss der Stadthalle; Antrag der Fraktionen SPD, PKL und CDU
Der Stadtrat beschließt den unverzüglichen Abriss der Stadthalle. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend den Abriss der Stadthalle einschließlich der Entsorgungsarbeiten, Wiederauffüllung und Herrichtung des Geländes auszuschreiben. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten, nach dem die Arbeiten noch möglichst in diesem Jahr begonnen werden können.
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Ja |
Rücknahme der Trägerschaft der Offenen Ganztagsgrundschule vom Deutschen Kinderschutzbund
Der Stadtrat beschließt: 1. dem Beschluss der Schulverbandsversammlung über die Auflösung des Zweckverbandes „Schulverband Schirmerschule“ zum 01.08.2015 zuzustimmen 2. dem zum 01.08.2 015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten. 3. das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten des derzeitigen Zweckverbandes mit in den gemeinsamen Zweckverband einzubringen. Einzelheiten sind in einer noch zu fertigenden Zweckverbandssatzung zu regeln. Dieser Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass ein gemeinsamer Zweckverband bei Zustimmung aller kreisangehörigen Kommunen zum 01.08.2015 zur Trägerschaft der Förderschulen gebildet wird.
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Ja |
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2. Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für asylbegehrende Ausländer vom 07.05.2008
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschuss es für Kultur, Sport, Generationen und Soziales die beigefügte Kalkulation der Benutzungsgebühren und der Verbrauchskosten für das Asylheim in Gevenich (Anlage 4) und die als Anlage beigefügte 2. Änderung ssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für asylbegehrende Ausländer vom 07.05.2008
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Ja |
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Anlegung von Rasenreihengräbern auf grundsätzlich allen Friedhöfen der Stadt
Ab sofort soll auf allen Friedhöfen, bei denen dies räumlich möglich ist, auch eine Bestattung in Rasenreihengräbern (amerikanische Gräber) vorgenommen werden können . Eine Änderung der §§ 17 Absatz 2 und 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung ist nach abschließender Klärung vorzunehmen.
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Ja |
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Städt. Friedhöfe – Änderung der Gebührenordnung
Der Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der als Anlage beigefügten Fassung einschließlich der zugrundeliegenden Kalkulationen wird zugestimmt
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Ja |
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5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Linnich
Auf Empfehlung des Bau – und Liegenschaftsausschusses beschließt der Stadtrat die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes in der vorgelegten Form unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungen: Ordnungsnummer 01.100 SW – 002 SG Bendenweg, SW Kanalisation Für das Haushaltsjahr 2015 sind weitere 100.000 Euro vorzusehen
Ordnungsnummer 10.105 NW – 001SG Bendenweg, NW Kanalisation Für das Haushaltsjahr 2015 sind weitere 100.000 Euro vorzusehen
Ordnungsnummer 10.101 NW – 003 SG Bleeck Der für das Jahr 2016 vorgesehene Ansatz in Höhe von 450.000 Euro ist zu streichen.
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Ja |
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Sperrmüllentsorgung im Stadtgebiet Linnich
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Bau – und Liegenschaftsausschusses eine Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Linnich dahingehend, dass ab der 5. Sperrgutabfuhr für jede weitere Abfuhr eine Gebühr von 40,00 Euro erhoben wird. Der Satzungsänderung gem. Anlage (…) und der zugrundeliegenden Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
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Ja |
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Satzung des Schulzweckverbandes Aldenhoven – Linnich für die interkommunale Gesamtschule Aldenhoven – Linnich
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses die Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes Aldenhoven – Linnich für die interkommunale Gesamtschule Aldenhoven – Linnich entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
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Ja |
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20.11.2014 |
Finanz- und Personalausschuss |
1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Turnhallen, Aschenplätze und Flutlichtanlagen vom 01.10.2010
Der Finanz – und Personalausschuss beschließt, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales zu verweisen.
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Ja |
Konsolidierungsmaßnahmen Haushalt 2015; Fachbereich 1
Der Finanz- und Personalausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen zur Kenntnis.
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Ja |
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Konsolidierungsmaßnahmen Haushalt 2015, Fachbereich 2
Der Finanz – und Personalausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit zur Umrüstung der vorhandenen Beleuchtung in den städtischen Liegenschaften zur weiteren Beratung in den Bau – und Liegenschaftsausschuss zu verweisen.
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt einstimmig so zu verfahren und die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Bau – und Liegenschaftsausschuss zu verweisen.
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt einstimmig, für den im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufbruchgenehmigungen entstehenden Verwaltungsaufwand, Verwaltungsgebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Linnich zu erheben.
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Fachausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales zu verweisen.
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit zur Ausschreibung von sog. Hausmeisterverträgen für verschiedene Gewerke an städt. Liegenschaften zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den Bau – und Liegenschaftsausschuss zu verweisen.
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt einstimmig, den v.g. [Verlängerung der Abschreibungsdauer; Optimierung Konzessionsverträge] Konsolidierungsvorschlag derzeit nicht weiter zu prüfen.
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt einstimmig, den v.g. Konsolidierungsvorschlag [Ausschreibung Werbeflächen] weiter zu prüfen und das Ergebnis im Fachausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzustellen.
Der Finanz – und Personalausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Linnich um den o.g. Gebührentarif zu erweitern. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzubereiten.
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt, die in den Einzelbeschlussvorschlägen aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen (mit Ausnahme der Überprüfung vo n versiegelten Flächen bei der Niederschlagswassergebühr => Verlegung in den Nichtöffentlichen Teil) unmittelbar umzusetzen/nicht umzusetzen bzw. zur weiteren Umsetzung an den jeweiligen Fachausschuss zu überweisen.
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Ja |
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Kanalsanierung und Fremdwasserbeseitigung im Stadtkern – Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Der Finanz – und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen: Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 130.000 € für die Kanalsanierung SG Welzer Straße (Investitions – Nr. I – 10 – 00027) wird zugestimmt. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Sperrung der Ansätze I – 11 – 00013 80.000 € (Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen), I – 14 – 00011 35.000 € (Ausbau am Merzbach) und I – 11 – 000 49 15.000 € (Buswartehallen).
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Ja |
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Beteiligung an einem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Solidaritätsumlage 2015
Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich an dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Solidaritätsumlage 2015 vor dem Landes – und Bundesverfassungsgericht zu beteiligen.
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Ja |
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09.12.2014 |
Stadtrat |
Beteiligung an einem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Solidaritätsumlage 2015 hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.1 Gemeindeordnung
Der Stadtrat genehmigt die der Vorlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.1 Gemeindeordnung (GO NRW).
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Ja |
Kanalsanierung und Fremdwasserbeseitigung im Stadtkern – Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 130.000 € für die Kanalsanierung SG Welzer Straße (Investitions – Nr. I – 10 – 00027) wird zugestimmt.
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Ja |
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6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Linnich vom 18.12.2006
Auf Empfehlung des Bau – und Liegenschaftsausschusses beschließt der Stadtrat, die der Vorlage als Anlage beigefügte 6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren und die zu Grunde liegende Gebührenkalkulation für das Jahr 2015.
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Ja
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Änderung der Abfallgebühren zum 01.01.2015
Die Stadtvertretung beschließt die vorgeschlagene Änderung [4 statt 2 freie Abfuhren] des Satzungsentwurfes bei 19 Ja – Stimmen zu 13 Nein – Stimmen.
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Bau – und Liegenschaftsausschusses und der zuvor beschlossenen Änderung hinsichtlich 4 Sperrmüllabfuhren p.a. die der Vorlage beigefügte 10. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung und die zugrundeliegenden Gebührenkalkulationen
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Ja |
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5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Linnich vom 12.12.2008, Festsetzung der Abwassergebühren 2015
Der Stadtrat beschließt die der Vorlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation und die beigefügte 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Linnich vom 12.12.2008 zum 01.01.2015.
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Ja |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Ederen Nr. 3 „An der Bruchstraße“
Der Rat der Stadt Linnich beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl I, S. 1548) einen 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan Ederen N r. 3 „ An der Bruchstraße “ aufzustellen. und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel der Bauleitplanung ist es, die durch den vorhandenen Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze für die Errichtung einer Holzlagerhalle in den Dimensionen 40,00 m x 18,00 m zu erweitern. Mit der Änderung der Planungsunterlagen beauftragt der Vorhabenträger unmittelbar ein von ihm ausgewähltes Architekturbüro für Bauleitplanung. Die Verwaltung der Stadt Linnich stellt anhand dieser Unterlagen die einzelnen Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch sicher. Bis auf die allgemeinen Verwaltungskosten entstehen der Stadt Linnich damit keine Planungskosten.
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Ja |
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Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 5 „Mischgebiet an der B 57“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauG
Der Rat der Stadt Linnich schließt sich den Empfehlungsbeschlüssen zu I. und II. Nr. 1 bis 19 vollinhaltlich an und be schließt den Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 5 „Mischgebiet an der B 57“ einschließlich der Begründung gem. § 10 BauGB. Der Rat der Stadt Linnich beauftragt weiterhin, die Verwaltung, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan seine Rechtskraft.
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Ja |
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29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Linnich „Windenergie – Körrenzig – Kofferen – Hottorf / Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage sowie Beratung über den Abwägungsvorschlag zur Ausweisung von Konzentrationszonen der Standortuntersuchung
Der Rat der Stadt Linnich sch ließt sich den Empfehlungsbeschlüssen des Ausschusses für Stadtentwicklung zu A, zu B I.1. und B I.2. sowie B II.1. und B II.2. vollinhaltlich an und beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie – Körrenzig – Kofferen – Hottorf / Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ einschließlich der Begründung und den hervorgehobenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung bei der Bezirksregierung zu beantragen.
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Nein |
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Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln – Deponie Aldenhoven; Konsultationsverfahren gem. § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping)
Der Rat der Stadt Linnich beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Konsultationsverfahrens (Scoping) zur geplanten Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln – Darstellung eines Bereiches für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze mit der Zweckbindung Abfalldeponie, Gemeinde Aldenhoven – eine Stellungnahme über das Ingenieurbüro für Umweltfragen, Dipl. – Geol. Harald von Reis, nach dem beiliegenden Entwurf abzugeben. Der Rat der Stadt Linnich beauftragt ferner die Verwaltung, die Position der Stadt Linnich durch Entsendung des Herrn von Reis zur Teilnahme an einem noch anzuberaumenden Scopingtermin zu vertreten.
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Ja |
Anfragen im Rahmen von Rats- und Ausschusssitzungen 4. Quartal 2014
Datum | Gremium | Anfrage | Ergebnis |
11.09.2014 |
Stadtrat |
Kosten für die Reaktivierung des Linnicher Volksgartens
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Die Kosten (ca. 50.000 €) wurden durch den Fachbereich 2 ermittelt und zur weiteren Antragstellung im Rahmen der LEADER Bewerbung an den Verein „Wir in Linnich“ weitergeleitet.
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