Das Vertrauen in Politik und Demokratie ist dort am stärksten, wo Bürger ernsthaft an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Auf kommunaler Ebene ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungen einfach und direkt zu verwirklichen.
Wir haben in den letzten Monaten erlebt, dass Parteien und Kandidaten bei Wahlen zulegen oder gar gewinnen, die vorgeben im Namen des Volkes zu sprechen. Sie agieren gegen die sog. „Altparteien“, die „Elite“ oder das „System“. Dabei stellen sie meist keine wirkliche Alternative dar, sind meist elitärer und stärker im System verwurzelt als die „Altparteien“. Dass sie Erfolg haben, hat mehrere Gründe. Einer ist das Festhalten an der „Zuschauerdemokratie“.
Einer der größten Verfechter dieser „Zuschauerdemokratie“ in Linnich ist der SPD-Fraktionsvorsitzende. In der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses kritisierte er – als neutraler Ausschussvorsitzender – die Idee der FDP/PIRATEN Fraktion den Haushalt im Rahmen einer offenen Fraktionssitzung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren. Haushaltsberatungen würden ausschließlich im Finanzausschuss stattfinden, deren Sitzungen öffentlich seien, auch wenn niemand daran teilnehme.
Die Öffentlichkeit dieser Haushaltsberatungen beschränkt sich darauf, dass die Bürger schweigend den Beratungen der Ausschussmitglieder zuhören und zuschauen können – Zuschauerdemokratie. Mitreden, Ideen einbringen, Fragen stellen, Kritik üben – das ist nicht möglich.
Der Niedergang der großen Parteien – und darüber kann auch kein Schulz-Effekt hinwegtäuschen – ist verbunden mit ihrer fehlenden Flexibilität, ihrem Festhalten an politischen Entscheidungsprozessen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Davon profitieren Parteien, die vorgeben für das Volk zu sprechen – dabei sind diese nicht mehr als Bauchredner. Dabei gibt es eine Alternative zur Zuschauerdemokratie und zu den „Wir-sind-das-Volk“-Parteien. Die Alternative ist die deliberative Demokratie, oder kurz: mehr Bürgerbeteiligung.
Thesen für mehr Bürgerbeteiligung
- Das Bekenntnis zu mehr Bürgerbeteiligung muss als Leitprinzip in die Hauptsatzung festgeschrieben werden.
- Verbindliche Bestimmungen über Partizipationsverfahren werden in einer eigenen Satzung über die Einbindung der Bevölkerung festgelegt.
- Unternehmer können so wie Anwohner ebenfalls stark in ihren Interessen von einem Bau- oder Verkehrsvorhaben betroffen sein. Sie sind in Beteiligungsverfahren deshalb jedenfalls gleichberechtigt einzubeziehen.
- Einführung einer Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit: offener Zugang zu Information ist eine Grundvoraussetzung für ernst gemeinte Partizipation.
- Partizipation muss so früh wie möglich beginnen – bereits bei der Erstellung von Leitbildern und der Festlegung der Rahmenbedingungen von politischen Vorhaben; so werden Akzeptanz und Legitimation geschaffen und Ideen und Wissen aus der Bevölkerung genutzt.
- Private Investoren sollen auf freiwilliger Basis dazu gebracht werden, in Partizipationsprozesse einzusteigen, da diese die Planungssicherheit erhöhen, die Risiken minimieren und den Kundennutzen sowie die Reputation steigern.
- Einrichtung einer neutralen Bürgerbeteiligungs-Koordinationstelle der Stadt Linnich (Umsetzung der Verfahren inkl. Qualitätssicherung und Evaluierung, Beratungs- und Ombudsstelle, Verwaltung, Beauftragung von Experten).
- Elektronische Kanäle nutzen, um Beteiligung zu erhöhen. Nicht alle Menschen haben ausreichend Zeit, um an langwierigen Verfahren teilzunehmen; zur Abstimmung über verschiedene Entscheidungsoptionen ist es aber geboten, möglichst viele Menschen zur Teilnahme zu bewegen.
- Einführung von Bürgerforen, die parallel zum politischen Ausschuss wichtige Vorhaben beraten. Das Beratungsergebnis der Foren ist bei der Entscheidung der politischen Gremien zu berücksichtigen.
- Einführung eines Bürgerhaushalts: Bürgerinnen und Bürger können Ideen und Sparvorschläge einbringen. Über einzelne Projektbudgets wird die verbindliche Umsetzung einzelner Vorschläge gewährleistet.
- Ticket-ID für Bürgeranliegen nach dem Muster von Track & Trace: ein eingebrachter Vorschlag kann in seinem Stand der Bearbeitung von den Bürger stets nachvollzogen werden und die Zuständigkeit wird ersichtlich.
- Umbenennung des Haupt- und Beschwerdeausschusses in Haupt- und Bürgerausschuss. Die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger sind keineswegs ausschließlich Beschwerden. Dies zeugt von einem überkommenen Verständnis von Bürgerbeteiligung.